TEILNAHMEBEDINGUNGEN / URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
Teilnahmebedingungen und Rechteeinräumung
Die eingesendeten Strophen werden im Rahmen des Projekts „Mei Steiermoark – A Fleckerl vom Paradies“ als regionale Textfassungen für die jeweiligen LEADER-Regionen erstellt und eingereicht.
Das zugrunde liegende Originalwerk „Mei Steiermoark – A Fleckerl vom Paradies“ einschließlich seiner bestehenden Hauptfassung ist bereits abgeschlossen und bleibt durch den Wettbewerb unverändert. Die eingereichten Strophen stellen daher keine Ergänzung der bestehenden Hauptfassung dar.
Mit der Teilnahme räumen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die eingereichten Beiträge im Zusammenhang mit dem Projekt zu nutzen, zu bearbeiten, aufzuführen, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen sowie für die Durchführung, Dokumentation, Bewerbung und Berichterstattung des Projekts zu verwenden.
Die bloße Teilnahme am Wettbewerb und die Einreichung einer Strophe begründen keinen Anspruch auf Vergütung, Lizenzzahlungen, Tantiemen, Beteiligungen oder sonstige finanzielle Leistungen gegenüber dem Veranstalter oder sonstigen Projektbeteiligten.
Siegerstrophen und regionale Fassungen
Die ausgewählten Siegerstrophen der jeweiligen LEADER-Regionen können als regionale Fassungen von „Mei Steiermoark – A Fleckerl vom Paradies“ verwendet werden.
Die Aufführung des Originalwerkes mit der jeweiligen Siegerstrophe ist ausdrücklich gestattet. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen innerhalb der jeweiligen LEADER-Region sowie für Veranstaltungen von Gemeinden, Vereinen, Schulen, Musikschulen, Tourismusorganisationen, Betrieben und anderen regionalen Institutionen oder Initiativen.
Die Siegerinnen und Sieger werden durch ihre regionale Strophe nicht automatisch zu Miturheberinnen bzw. Miturhebern der bereits bestehenden Hauptfassung von „Mei Steiermoark – A Fleckerl vom Paradies“. Die Hauptfassung und die daran bestehenden Rechte bleiben von den regionalen Fassungen unberührt.
Soweit eine Siegerstrophe die urheberrechtlichen Voraussetzungen für eine geschützte Textbearbeitung bzw. einen urheberrechtlich geschützten Textbeitrag erfüllt, bleiben die daraus entstehenden Rechte der jeweiligen Verfasserin bzw. des jeweiligen Verfassers unberührt.
Eine aufgrund der Verwendung einer Siegerstrophe mögliche Meldung und Beteiligung der Verfasserin bzw. des Verfassers bei AKM, austro mechana oder einer anderen zuständigen Verwertungsgesellschaft wird ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Ob und in welchem Umfang eine solche Meldung oder Beteiligung erfolgt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den jeweils geltenden Bestimmungen der zuständigen Verwertungsgesellschaft.
Eine allfällige urheberrechtliche oder finanzielle Beteiligung bezieht sich ausschließlich auf die tatsächlich verwendete regionale Siegerfassung. Daraus entsteht keine Miturheberschaft oder Beteiligung an der bestehenden Hauptfassung des Werkes und kein Anspruch auf Einnahmen, Vergütungen oder Tantiemen aus Aufführungen oder sonstigen Verwertungen, bei denen die betreffende regionale Siegerstrophe nicht verwendet wird.
Verwendung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die im Rahmen des Wettbewerbs ausgewählten regionalen Siegerfassungen dürfen mit Zustimmung des Veranstalters gemeinsam mit dem Originalwerk bei Veranstaltungen in der jeweiligen LEADER-Region sowie im oben beschriebenen regionalen Zusammenhang aufgeführt werden.
Eine davon unabhängige Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung des Originalwerkes mit einem geänderten oder ergänzten Text als eigenes Werk, eigenständige Bearbeitung oder Fortsetzung von „Mei Steiermoark – A Fleckerl vom Paradies“ ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
Ein Anspruch auf Auswahl einer eingereichten Strophe, Veröffentlichung, Aufführung, Nennung, Anmeldung bei einer Verwertungsgesellschaft oder Teilnahme an Veranstaltungen besteht aufgrund der bloßen Einreichung nicht.
Mit der Einreichung bestätigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass die von ihnen eingereichten Inhalte selbst erstellt wurden, keine Rechte Dritter verletzen und sie berechtigt sind, die vorstehenden Rechte einzuräumen.
Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung und Entscheidung des Wettbewerbs ist ausgeschlossen.